Antrag / Anfrage / Rede
Antrag der ÖDP Tutzing: 5G Moratorium
Antrag der ÖDP Tutzing zum Thema „5G" für die Gemeinderatssitzung am 02.06.2020
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Greinwald,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates,
als Gemeinderätin der ödp beantrage ich in der Gemeinderatssitzung am 02.06.2020 bzw. der nächsten Umweltausschusssitzung in einem 1. Schritt ein „Moratorium für 5G“ bzw. einen Aufschub des Ausbaus der neuen Mobilfunktechnologie 5G im Tutzinger Gemeindegebiet zu beschließen. Die Gemeinde stellt keine gemeindeeigenen Flächen und Gebäude für den Ausbau des 5G Netzes zur Verfügung, bis von unabhängigen Wissenschaftlern die Unbedenklichkeit der Technologie bescheinigt wird. In einem 2. Schritt soll die Aktualisierung und Anpassung des bereits vorhandenen Mobilfunkkonzepts der Gemeinde Tutzing aus dem Jahre 2007, erstellt von der Firma Enorm, an den aktuellen Standard 4G (auch „LTE-Long Term Evolution“ genannt) erfolgen.
Begründung:
Begründet wird diese Forderung durch den fehlenden Nachweis der Unbedenklichkeit, sowie die im internationalen Vergleich sehr hohen Grenzwerte in Deutschland. Mehrere kompetente wissenschaftliche Stellen stufen Mobilfunkstrahlung als potentiell krebserregend ein. Darüber hinaus wird auf finanzielle Risiken im Falle nachgewiesener Spätfolgen durch Strahlenbelastung für die Grundstückseigentümer, auf deren Grund sich die Sendeanlage befindet (nicht versicherbar), hingewiesen. Hierüber soll eine Information aller Grundbesitzer erfolgen, sowie Aufklärung der TutzingerInnen über Möglichkeiten der Reduzierung der auch durch persönliche Nutzung (WLAN, DECT, Handys) verursachten Strahlenbelastung (evtl. in Form eines Handlungsleitfadens durch die Gemeindeverwaltung).
Bevor mit dem neuen Mobilfunkstandard 5G Fakten geschaffen werden, müssen die Anforderung eines Unbedenklichkeitsnachweises von unstrittig interessenskonfliktfreien Wissenschaftlern und Überprüfung bzw. Anpassung der Grenzwerte erfolgen. Diese erlauben aktuell in Deutschland eine bis zu 100-fach höhere Leistungsdichte als in anderen Ländern (z.B. Belgien, Schweiz, Italien, Polen). Es gibt derzeit keine gesicherten Daten, die die Unbedenklichkeit für Mensch und Umwelt belegen.
Nach der Definition des Vorsorgeprinzips in Art. 20a des Grundgesetzes gilt es bei unvollständigem oder unsicherem Wissen über Art, Ausmaß, Wahrscheinlichkeit sowie Kausalität von Umweltschäden und -gefahren für Menschen, Tiere und Pflanzen vorbeugend zu handeln, um diese von vornherein zu vermeiden. In Europa mehren sich die Entscheidungen von Regionen, Städten und Gemeinden ( wie z.B. Starnberg, Wielenbach, Murnau, Kloster Andechs, u.v.m.), den Ausbau bis auf weiteres nicht zu unterstützen.
Dabei geht Sicherheit vor Schnelligkeit. Deshalb muss in diesem Bereich die Prävention mehr Zeit bekommen, bis die Risiken geklärt sind.
Der Wunsch nach höchstmöglicher Versorgung bei niedrigster Belastung und Gesundheitsgefährdung haben 2007 die Gemeinde Tutzing dazu veranlasst, ein Mobilfunkkonzept zu erarbeiten. Damals diente als Grundlage der sogenannte „Salzburger Vorsorgewert“.
Um Transparenz und Vertrauen zu schaffen, müssen in diesen Prozess besonders die BürgerInnen und ihr konkreter Bedarf definiert und mit eingebunden werden.
Caroline Krug
Gemeinde- und Kreisrätin
2. Vorsitzende ÖDP Tutzing
Statement von Frau Krug zur 5G Petition der Tutzinger Bürgerinitiative